Aufgrund der derzeitig gültigen Corona-Verordnung von BW ist das Training ab dem 27..Dezember 2021 unter Einhaltung
der vorgeschriebenen Corona Massnahmen erlaubt.Da die Warnstufe II erreicht wurde darf am Training und in den Verbandsspielen nur teilnehmen,
wer genesen oder vollständig geimpft sind und die letzte vollständige Impfung nicht länger als 3 Monate her ist. Ist diese länger als 3 Monate, ist ein zusätzlicher Schnelltest erforderlich.
Für diejenigen, welche bereits eine Booster-Impfung haben entfällt der Schnelltest. Siehe dazu die Regelung für den Sport ab 27.12.2021 im Anhang.
Es muss sich ausserdem jeder/e vor Trainingsbeginn in eine ausliegende Liste namentlich eintragen.