Training in der Hebelhalle ab 23.02 2022 - Es gilt die 3 G Regel (siehe Anhang)

Mit Beschluss vom 22. Februar 2022 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) im Zuge der Lockerungsmaßnahmen erneut geändert. Die Änderungen treten bereits am heutigen 23. Februar 2022 in Kraft.

Innerhalb des Stufensystems werden dabei die Regelungen der Warnstufe eingeführt. Diese war ursprünglich bestimmt für die Situation ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten (AIB).

Für den Tischtennissport (geschlossene Halleninnenräume) sind in der jetzt geltenden Warnstufe folgende Regelungen relevant (diese werden noch im Laufe der Woche für den Sportbetrieb in der Corona-Landesverordnung Sport präzisiert):

* Angepasste Regelungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Galerien, Bibliotheken, Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios etc. sowie touristische Verkehre:

--> Warnstufe: Es gilt die 3G-Regel (bisher galt in der Alarmstufe I die 2G-Regel).